Vorratsdatenspeicherung

Hintergrund

Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) jedes Bundesbürgers verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten.

Mehr Infos zur Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten finden Sie auf www.vorratsdatenspeicherung.de

Sinnhaftigkeit

Wir sind der Meinung, dass gegen Terroristen, Schwerstkriminalität oder sexuelle Übergriffe natürlich vorgegangen werden muss. Bei derart starken Eingriffen in die Grundrechte jedes Einzelnen muss aber unseres Erachtens die Wirksamkeit der Gesetzgebung außerordentlich hoch sein.

Die Frage lautet also: sind die Ergebnisse die Einschnitte wert? Es gibt Studien über die Wirksamkeit vergleichbarer Maßnahmen in anderen EU-Ländern; Urteilen Sie selbst: “Vorratsdatenspeicherung [sorgt] für eine 0,006 Prozentpunkte höhere Aufklärungsquote“ (heise.de).

Vermeidungsmöglichkeiten

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de) zeigt einige Möglichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, auf.

Wenn Sie an einer detaillierteren Erläuterung interessiert sind, kontaktieren Sie uns einfach und nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch.

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