Mobiltelefone

Hintergrund

Ein Mobilfunkgerät (Telefon, UMTS- oder GSM-Modem, einige Navigationssysteme…) meldet sich an sog. Funkzellen in Reichweite an. Das ist notwendig, damit einkommende Gespräche / Verbindungen direkt an Sie weitervermittelt werden können, ohne die Nachrichten in ganz Deutschland gleichzeitig ausstrahlen zu müssen – was technisch aufgrund der Masse der anfallenden Daten nicht machbar wäre.

Das hat natürlich zur Folge, dass Ihr Gerät (das in Deutschland auf Ihren Namen registriert sein muss) zumindest der Reichweite einer spezifischen Funkzelle zugeordnet werden kann. Auf dem Land ermöglicht das eine Ortung auf einige Kilometer genau – in der Stadt auf wenige Meter, da das Netz der Funkzellen sehr viel feinmaschiger ist.

Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen unter anderem solche Daten nun mindestens ein halbes Jahr gespeichert werden, was im Umkehrschluss bedeutet, dass es für jeden Bürger, der sein Handy stets dabei hat, ein relativ exaktes Bewegungsprofil mit halbjähriger Historie gibt.

Ort- und Abhörbarkeit durch Privatpersonen

Die meisten Mobilfunkprovider bieten Ortungsdienste für Familienmitglieder o.Ä. an. Dies dient beispielsweise der Ortung von Kindern oder verlorener Handys. Das zu ortende Gerät muss den Service im Normalfall allerdings per SMS bestätigen. Dennoch sind solche Dienste ausnutzbar – bei kurzem, physikalischen Zugriff auf das Gerät kann eine solche SMS beispielsweise einfach bestätigt werden.

Ferner kann Schadsoftware auf dem Handy installiert werden, das dem Angreifer volle Kontrolle und somit Angriffe beliebiger Art gestattet. Ganz ohne derlei Manipulationen kommen GPS-Sender aus, die für Jedermann frei erhältlich sind (spiegel.de). Angepriesen als Auffindmöglichkeit für Haustiere oder Kinder können sie natürlich auch beispielsweise in der Tasche des Partners oder beliebigen anderen Menschen platziert werden.

Lösungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine anonyme Bewegung wünschen, entfernen Sie den Akku aus Ihrem Mobiltelefon und nutzen Sie Telefonzellen. Auch gibt es einige Bürgerrechtsaktionen, die Ihnen den Erwerb einer quasianonymisierten Pre-Paid-Handykarte ermöglichen.

Wenn Sie mehr über das weite Feld der anonymen mobilen Kommunikation (wie z.B. SMS-Scanning zu Werbezwecken, Spähsoftware in Mobiltelefonen, Nutzung von Mobiltelefonen als Wanzen…) wissen möchten, kontaktieren Sie uns einfach und nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch.

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