Heimliche Onlinedurchsuchungen

Hintergrund

Was an sich plausibel und sinnvoll klingt – eine Durchsuchungsmöglichkeit der Computer von Tatverdächtigen – wirft aus technischer Sicht einige Fragen auf.

Beweiskraft

Bei normaler Hausdurchsuchung gilt das 4-Augenprinzip. Zudem muss der Wohnungseigentümer /-mieter zugegen sein. Eine heimliche Onlinedurchsuchung liegt allein in der Hand des ausführenden Beamten. Ein “Unterschieben“ von Beweismitteln wäre technisch sehr einfach möglich.

Sinnhaftigkeit und Umgehungsmethoden

Aufgrund der zahlreichen technischen Vermeidungsmöglichkeiten der aktuell vom Staat eingesetzten Spähprogrammen (Verschlüsselung des Gesamtsystems, Nutzung eines alternativen Betriebssystems wie BSD oder Linux, spezielle Firewalls…) erscheint die Methode ungeeignet, gefährliche Straftäter zu überführen.

Durch das vom Bundesverfassungsgericht anlässlich der Onlinedurchsuchungsdiskussion formulierte Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist die Anwendung solcher Maßnahmen ausschließlich bei sehr akuter Gefahr für Leib und Leben oder der gesamten Gesellschaft erlaubt – bei kleineren Delikten nicht.

Die Annahme, dass beispielsweise Terroristen, die Anschläge planen, nicht um die für jeden zugänglichen Umgehungsmaßnahmen wüssten, ist eher fragwürdig. Die Erfahrung zeigt, dass sich Terroristen entsprechend auf ihre Taten vorbereiten.

Also können mit solchen Methoden ausschließlich a) unschuldige, arglose Bürger oder b) stümperhafte Terroristen überwacht werden, die aufgrund ihrer offenkundig unzulänglichen Vorbereitung ohnehin keine Gefahr wären.

Allgemein ist die Installation alternativer Betriebssysteme in vielen Fällen zu empfehlen – sie sind zur Vermeidung verschiedener Spähprogramme und Viren derzeit sinnvoll. Wenn Sie interessiert, wie das aussehen kann, schauen Sie es sich einfach in unserem kostenlosen Einführungsgespräch an.

WLAN

Durch ein offenes WLAN können Angreifer beispielsweise illegale Down- und Uploads durchführen, Spam verschicken oder Angriffe auf Drittrechner durchführen. Dazu fahren sog. “War-Driver“ mit Notebooks im Auto durch die Straßen und suchen unzulänglich geschützte WLANs.

Diese Aktionen fallen dann üblicherweise auf den WLAN-Betreiber zurück. Falsche Verschlüsselungsmethoden oder unsichere Passwörter haben den gleichen Effekt.

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