Elektronische Gesundheitskarte

Hintergrund

Die Gesundheitskarte soll die vollständige Krankengeschichte des Besitzers enthalten bzw. den Schlüssel zu einer zentrale Datenbank darstellen. Zweck ist die sofortige, korrekte und vollständige Information des behandelnden Arztes bei Notfällen.

Risiken liegen hier zum einen in der Interessenslage Dritter wie beispielsweise Krankenkassen oder Arbeitgeber. Beide Parteien haben ein Interesse daran, möglichst viel über den Gesundheitszustand des Kartenbesitzers zu erfahren, da davon die Tarife respektive die Zukunftsaussichten abhängen.

Zudem ist die zukünftige Verwendung vorhandener Daten stets zwefelhaft. In Großbritannien wurde Privatfirmen beispielweise Zugriff auf die nationale Gendatenbank gestattet (heise.de).

Aufbau der Karte

Der Datenspeicher der Karte gliedert sich in zwei Bereiche. In dem administrativen Pflichtteil sind unverschlüsselte, allgemeine Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Zuzahlungsstatus des Inhabers gespeichert.

Im zweiten Teil befindet sich der freiwillige, medizinische Teil. Hier wird der digitale Schlüssel abgelegt, der für die Nutzung der zentralen Datenbank mit Ihren medizinischen Daten notwendig ist. Dieser Bereich ist mit einer PIN gesichert.

Der zweite Teil wurde eingeführt, um den datenschutzrechtlichen Bedenken nach Vorstellung des ersten Modells ohne eine freiwillige Basis nachzukommen. Allerdings werden bereits jetzt Stimmen aus Politik und Krankenkassenführung laut, die Freiwilligkeit wieder abzuschaffen.

Praktischer Einsatz

Eine Feldstudie mit etwa 8000 Gesundheitskarten hat gezeigt, dass sie im praktischen Einsatz eklatante Mängel aufweist – beispielsweise haben 75% der Testpatienten ihre PIN vergessen (heise.de), die zum Auslesen der Daten benötigt wird, wodurch die Karten gesperrt wurden.

Umgangen werden soll dies nun mit der Einführung der Arzt-PIN. Der Arzt hat also eine PIN des Patienten, durch die er in solchen Fällen helfen kann. Dies widerspricht zum einen dem Sinn der Karte (im Notfall kann ein Notarzt die Karte nicht auslesen, da die PIN nur beim Hausarzt ist) und zum anderen entsteht dadurch eine neue, sehr große Sicherheitslücke. Sie übertragen Ihrem Arzt die Aufgabe, mehrere hundert PINs seiner Patienten effektiv, sicher und unkompromittiert zu speichern. Natürlich darf und würde er diese Daten nicht weitergeben, nur bleibt die Frage, ob er die Daten hinreichend sicher verwahren kann – üblicherweise müsste er dafür eine EDV-Sicherheitsfirma engagieren.

Eine unterhaltsam zu lesende Zukunftsvision, die durch die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten entstehen könnte, können Sie hier lesen (ichdertom.de). Es geht um eine Pizzabestellung im Jahre 2015.

Gegenmaßnahmen

Derzeit sind medizinische Angaben freiwillig. Beispielweise durch eine entsprechende Patientenverfügung können Sie also dem Arzt das Speichern Ihrer Daten in der zentralen Datenbank untersagen.

Wenn Sie mehr wissen möchten, wenden Sie sich einfach an uns und nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch

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